Ultras Rechtsanwalt

Rechtsanwalts- und Strafverteidigerkanzlei für Ultras

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich bei einer Festnahme überhaupt Angaben gegenüber der Polizei machen?

Ja. Aber nur weni­ge. Ihr müsst sagen, wie Ihr heißt (Name, Vorname), wann und wo Ihr gebo­ren wur­det, wo Ihr wohnt, was Ihr beruf­lich macht (all­ge­mei­ne Berufsbezeichnung, NICHT wo Ihr arbei­tet), Familienstand (z. B. ledig) und die Staatsangehörigkeit.

Ihr müsst nichts zu dem ver­meint­li­chen Tathergang sagen oder ob Ihr über­haupt Ultras oder Fans seid oder ob Ihr ande­re Personen kennt. Auch Telefonnummern müs­sen nicht mit­ge­teilt wer­den. Schweigen ist hier Gold.

Ihr habt spä­ter kei­ne Nachteile. Im Gegenteil wird man durch eine „auf­ge­reg­te“ Aussage hin­ter­her eher mit Widersprüchen kon­fron­tiert. Wenn Beamten das anders dar­stel­len, ist das klar falsch. Nach Akteneinsicht kön­nen wir immer noch eine Aussage machen — wenn das über­haupt sinn­voll ist. Man ver­tut sich nichts, wenn man Ruhe bewahrt und erst mit sei­nem Anwalt redet.

Muss ich nach einer Vorladung zur Polizei?

Nein. Weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Es kommt im Übrigen oft vor, dass „zufäl­lig“ aus dem Zeugen ein spä­te­rer Beschuldigter wird, obwohl sich recht­lich nichts ändert. Böse Zungen mei­nen, es wäre Taktik, weil man als Zeuge eher zur Polizei geht. Die Polizei darf einen auch nicht zwangs­wei­se zur Vernehmung abho­len. Man muss noch nicht ein­mal den Termin absagen.

Darf ich mich gegen kaltes Wetter durch Schals und Sturmhauben im Block oder auf der Straße schützen?

Nach § 17 a des Versammlungsgesetzes darf man nichts tra­gen, das die Identität ver­schlei­ert. Wenn man also nur noch die Augen durch den Schal sieht, ist das pro­ble­ma­tisch — vor allem wenn man gemein­sam unter­wegs ist. Das Versammlungsrecht kommt auch im Stadion zur Anwendung, obwohl eigent­lich „Hausrecht“ gilt, also „Privatrecht“. Weil das Stadion aber grund­sätz­lich allen offen steht, greift das Versammlungs(straf)recht hier trotz­dem. Das heißt Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Muss ich bei einer Identitätsfeststellung DNA abgeben?

Nein. Wenn Ihr nicht zustimmt, muss der Polizeibeamte einen rich­ter­li­chen Beschluss erwir­ken. Lasst es dar­auf ankom­men und lasst Euch nicht einschüchtern.

 

Kann der Verein auch bundesweite Stadionverbote aussprechen?

Ja. Nach der Rechtsprechung ist der Heimatverein auch dazu berech­tigt, ein bun­des­wei­tes Stadionverbot aus­zu­spre­chen (vgl. AG Leverkusen v. 11.07.2000 – 20 C 188/00). Man macht sich also wegen Hausfriedensbruchs straf­bar, wenn Ihr Auswärtsspiele Eures Vereins besucht — sofern der Verein das mit­be­kommt und Strafantrag stellt.

 

Was kann man gegen Meldeauflagen machen?

Gegen eine Meldeauflage kann man kla­gen und im Schnellverfahren vor dem Verwaltungsgericht vor­ge­hen. Oft kriegt man eine Meldeauflage aber so kurz­fris­tig, dass man nicht mehr reagie­ren kann. Hier kann man eine soge­nann­te Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhe­ben, wenn man befürch­ten muss, dass sich das dem­nächst wie­der­ho­len wird. Das Polizeipräsidium muss dann erst ein­mal begrün­den, war­um von Euch eine Gefahrprognose aus­ge­hen soll.

Was ist die Kartei „Gewalttäter Sport“

Die Kartei Gewalttäter Sport wird von dem Bundeskriminalamt geführt. Wenn Ihr in die­ser Kartei geführt wer­det, besteht die Möglichkeit, Euch im Vorfeld von gro­ßen Spielen von der Polizei auf­zu­su­chen. Es gibt dann die so genann­te Gefährderansprache durch­füh­ren, oder auch gewalt­be­rei­te Fans in Gewahrsam nehmen.

In der Kartei wer­den vor allem Personen geführt, gegen die im Rahmen von Sportveranstaltungen ein Ermittlungsverfahren ein­ge­lei­tet wur­de wegen Raub, Haus- und Landfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung. In der Kartei wer­den aber auch Personen geführt, die sich „auf­fäl­lig ver­hal­ten“ haben. Es kann hier schon aus­rei­chen, wenn Ihr einen Platzverweis bekom­men habt oder mal den Komfort einer  Ingewahrsamnahme hat­tet. Allerdings muss auch die begrün­de­te Annahme bestehen, dass Ihr in Zukunft nicht uner­heb­li­che Straftaten bege­hen werdet.

 

Was kann ich gegen eine Eintragung in die Kartei „Gewalttäter Sport“ machen?

Die Eintragung ist ein „Verwaltungsakt“. Man muss also vor das Verwaltungsgericht und auf Löschung kla­gen. Vorher soll­te man das Polizeipräsidium anschrei­ben und die Löschung bean­tra­gen. Der Antrag soll­te aus­führ­lich begrün­det werden.

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