Als Ultra braucht man bei strafrechtlichen Problemen professionelle Hilfe. Die angedrohten Strafen sind hoch. Und die Gerichte urteilen wegen der allgemeinen Stimmung oft nicht milde.

Rechtsanwalt Dr. Gau
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren reagiert man verständlicher Weise sehr emotional. Oft tätigt man unüberlegte Aussagen, die einem nachher als vermeintliche Widersprüche entgegengehalten werden. Viele Beschuldigte haben die falsche Vorstellung, dass sie der Polizei bei den Ermittlungen helfen müssten und genehmigen Durchsuchungen oder Sicherstellungen oder lassen sich DNA entnehmen, obwohl sie sich damit viele Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Unsere Kanzlei hilft Euch, in solchen Situationen angemessen zu reagieren.
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Euch das gesamte Verfahren hindurch zur Seite zu stehen. Selbstverständlich könnt Ihr Euch auf unsere Verschwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Wir informieren Euch während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen — wir bleiben stets „auf Augenhöhe“.

Rechtsanwalt Hönnscheidt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten in Straf‑, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Eure rechtlichen Interessen zu vertreten.
Solltet Ihr nach dem ersten Informationsgespräch die rechtliche Vertretung durch uns wünschen, freuen wir uns, Euch als neuen Mandanten unserer Kanzlei vertreten zu dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bundesweit.